Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Bei einer medizinisch notwendigen ernährungstherapeutischen Beratung werden die Kosten in der Regel umfangreich von Ihrer Kasse bezuschusst. Bitte reichen Sie für die Anmeldung und die Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse folgende Unterlagen vor Ihrem ersten Termin bei uns ein (Fax; Foto/ Scan als E-Mail):
ERKLÄRUNG ZU DEN UNTERLAGEN
No. 1 - Ärztliche Bescheinigung | Bitte lassen Sie den hinterlegten Vordruck von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin mit der/ den ernährungstherapeutisch zu behandelnden Diagnose/n ausfüllen. Lassen Sie sich, wenn möglich auch relevante Labor- und Untersuchungsberichte aushändigen. |
No. 2 - Antrag auf Kostenerstattung | Um Ihnen Arbeit abzunehmen, übernehmen wir die Antragstellung bei Ihrer Kasse für Sie. Mit Ihrer Unterschrift im Antrag erklären Sie sich außerdem bereit, dass wir die Leistungen ggf. abzüglich Ihres Eigenanteils direkt mit Ihrer Kasse abrechnen dürfen. |
No. 3 - Ihr persönliches Anmeldungsformular | Bitte füllen Sie die Anmeldung aus und unterzeichnen Sie diese. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie uns die Möglichkeit Ihre Daten zu speichern und zur Antragstellung mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen zu dürfen. |
Sobald wir das ausgefüllte & unterschriebene Formular von Ihnen erhalten haben, können Termine für Sie reserviert werden. Bringen Sie bitte alle Unterlagen zu Ihrem ersten Termin im Original mit.
Zu unserem ersten Termin bringen Sie dann folgende Unterlagen mit:
- Die Originalunterlagen (Ärztliche Bescheinigung, Anmeldeformular & Antrag)
- ggf. ein ausgefülltes 7-tägiges Ernährungsprotokoll
Ziel der Ernährungstherapie ist es, die Behandlung ernährungsabhängiger oder ernährungsmitbedingter Erkrankungen aktiv zu unterstützen und krankheits- oder therapiebedingte Ernährungsprobleme zu reduzieren.
Sollten Sie Fragen zur Therapie oder Anmeldung haben, beantworten wir diese gern.
Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Ihre Kasse belohnt Ihr Interesse an gesunder Ernährung und bezuschusst unsere zertifizierte Präventionsleistung sehr großzügig.
Um eine Kostenerstattung zu erhalten, ist es wichtig vor dem ersten Beratungstermin
einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Kasse einzureichen.
Bitte reichen Sie für einen Antrag auf Kostenerstattung folgende Unterlagen bei uns ein (Fax; Foto/ Scan als E-Mail):
( 1 ) Antrag auf Kostenerstattung (Ernährungsberatung § 20 SGB V)
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in der Regel bis zu 5 Termine.
Natürlich können den Antrag auch selber bei Ihrer Kasse einreichen.
In beiden Fällen erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Kasse, wie hoch die Kostenbeteiligung (meist 80 - 100%) ausfallen wird.
Für die Anmeldung bei uns in der Praxis benötigen wir außerdem vorab:
( 2 ) Anmeldungsformular
Sobald wir das ausgefüllte & unterschriebene Formular
von Ihnen erhalten haben, können Termine für Sie reserviert werden.
Zu unserem ersten Termin bringen Sie dann folgende Unterlagen mit:
- Die Originalanmeldung
- den Bescheid von Ihrer Kasse (falls schon vorhanden)
- ggf. ein ausgefülltes 7-tägiges Ernährungsprotokoll
Sollten Sie weitere Fragen zum Ablauf der beratung oder zur Anmeldung haben, beantworten wir diese gern.